Anmelden

Wenn Sie sich bei uns als Kunde anmelden möchten

und die Voraussetzungen stimmen,

können Sie das immer freitags zwischen 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr in unserer Ausgabe, Friedrichsorter Str. 3 in 24159 Kiel-Friedrichsort tun.

Um eine lange Wartezeit zu vermeiden bitten wir aktuell darum, die ersten Angaben bereits über das Formular zu machen, da wir an unserer Kapazitätsgrenze angekommen sind.

Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden und einen Termin vereinbaren.

Vielen Dank!

Bitte bringen sie mit:

  • Ihren Personalausweis
  • Ihren Rentenbescheid
  • Ihren ALG I oder Bürgergeld-Bescheid (vollständig)
  • Ihre letzten drei Verdienstbescheinigungen (Geringverdiener oder bei Kurzarbeit)
  • ggf. Kontoauszüge, wenn der zustehende Unterhalt ausgeblieben ist
  • einen Nachweis darüber, dass Sie Halter des Tieres sind (Impfausweis, Übernahmevertrag, alte Tierarztrechnungen oder dergleichen
  • ggf. eine Bescheinigung Ihres Facharztes, der eine Tierhaltung befürwortet
  • Bitte bringen Sie Ihren Hund/e mit, (Hunde möchten wir regelmäßig, mindestens 2x im Jahr sehen)
  • ein Bild Ihrer Katze/n, Nager/n oder ein Bild Ihrer Piepmätze
  • eine tiermedizinische Bescheinigung, wenn Ihr Tier Spezialfutter braucht oder sonst irgendwie an einer Erkrankung (z. B. Diabetes) leidet
  • gerne eine tiermedizinische Bescheinigung über das Alter des Tieres / der Tiere (kein Muss)

Alle Mitarbeiter der TierTafel Kiel e.V. haben eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben!

Bei uns bettelt keiner, es ist wie es ist,

aber bedenken Sie, dass wir immer nur das geben können, was wir bekommen. Das können Markenprodukte oder aber Discounterwaren sein.

Wir geben kein abgelaufenes Futter heraus

und wenn, nur im äußersten Notfall. Hier weisen wir aber immer darauf hin und es kann jeder selbst entscheiden, ob er das noch verfüttern möchte oder nicht.

Wir unterstützen immer "nur" mit einer Futtermenge für 4 – 5 Tage die Woche und pro Tier. Sie sind der Tierhalter und tragen letztendlich die Verantwortung für Ihr Tier selbst. Eine Vollverpflegung gibt es nur für kranke Tiere nach Vorlage einer tiermedizinischen Bescheinigung.

Wer von weiter weg kommt,

hat die Möglichkeit auch nur alle zwei oder vier Wochen in die Ausgabestelle zu kommen, es gibt dann eine entsprechende Futtermenge mit.

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