Gemeinnützigkeit

Wir sind als gemeinnütziger Verein anerkannt und dürfen Ihnen für Ihre Zuwendungen eine Spendenbescheinigung ausstellen. Dies gilt für Geld- und auch Sachspenden.

Bei Geldspenden reicht es dem Finanzamt, bis zu einem Betrag von 200,00 Euro auch, wenn Sie Ihren Überweisungsbeleg mit dem Verwendungszweck „Spende“ einreichen.

Bei Daueraufträgen können sie den „Auftrag“ zum Dauerauftrag, mit dem 1. und letzten Kontoauszug auf dem die Spende vermerkt ist (Januar und Dezember), dem Finanzamt vorlegen.

Bei Sachspenden reichen Sie uns bitte den Kassenbon mit ein.

Egal wie Sie es halten möchten, wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, bekommen Sie Eine, aber bitte vergessen Sie nicht, uns Ihren Namen und Ihre Adresse mitzuteilen, damit die Post dann auch richtig ankommt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Lesen Sie gerne auch unser PDF-Dokument dazu: Gemeinnützigkeit

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