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Bekanntmachung vom 07.03.2017

Bekanntmachung vom 07.03.2017
"Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 01.03.2017"
https://www.kiel.de/rathaus/ortsrecht/bekanntmachungen.php

Auf Seite 3, §6 (2) steht:

"Inhaberinnen und Inhabern des Kiel-Passes wird die Steuer für den ersten Hund auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes ermäßigt. Maßgeblich für die Ermäßigung ist die Gültigkeitsdauer des Kiel - Passes, wobei die Steuerermäßigung jeweils ab dem Beginn des Monats gewährt wird, in dem die
Ermäßigung beantragt wird. Der Kiel-Pass ist bei der Beantragung vorzulegen."

Informationflyer über den Kiel-Pass haben wir in der Ausgabestelle.

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